Verlässlicher Ganztag für Ihr Kind
Informationen für Eltern auf einen Blick
Was Ihr Kind im Ganztag erwartet
Im Ganztagsangebot ihrer Schule erleben Kinder einen klar strukturierten Nachmittag. Nach dem Unterricht gibt es Zeit zum Ankommen, Essen und Erholen. Danach folgen pädagogische Angebote, zum Beispiel Kreativ-, Bewegungs- oder Lernangebote. Auch Zeiten für Hausaufgaben, freies Spiel und Ruhephasen sind fest eingeplant. Der Tagesablauf gibt Orientierung, stärkt soziale Fähigkeiten und lässt Raum für individuelle Interessen.
Die Verpflegung im Ganztag
In der Regel nehmen die Kinder im schulischen Ganztag gemeinsam ein warmes Mittagessen in der Schule ein. Das Essen ist fester Bestandteil des Tagesablaufs und findet zu geregelten Zeiten statt. Die Organisation der Verpflegung erfolgt durch das Gebäudemanagement des jeweiligen Schulträgers in Zusammenarbeit mit dem Kreis-Gebäudemanagement Bereich „Verpflegung und Hygiene“. Informationen zu Speiseplänen, Kosten, Besonderheiten oder Allergien erhalten Eltern direkt über die jeweilige Schule.
Kostenübernahmen im schulischen Ganztag
Unter bestimmten Voraussetzungen können Eltern eine vollständige oder teilweise Kostenübernahme beantragen. Die Übernahme der Beiträge für die Ganztagsbetreuung erfolgt über die wirtschaftliche Jugendhilfe und richtet sich nach der persönlichen und wirtschaftlichen Situation der Familie.
Je nach Leistungsbezug ist der Antrag beim Kommunalen Jobcenter Kreis Groß-Gerau (Bezug von Arbeitslosengeld II), beim Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau – Fachbereich Soziale Sicherung (Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) – oder bei der Wohngeldbehörde des Kreises Groß-Gerau (Bezug von Wohngeld oder Kinderzuschlag) zu stellen. Auch die Kosten für das Mittagessen können unter bestimmten Voraussetzungen übernommen werden.
Ihr Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung
Was der gesetzliche Anspruch für Familien bedeutet
Ab dem Schuljahr 2026/27 haben Eltern von Grundschulkindern einen gesetzlichen Anspruch auf ein Angebot der schulischen Ganztagsbetreuung. Das gibt Familien mehr Sicherheit und Verlässlichkeit bei der Alltagsplanung. Der Bildungsservice des Kreises Groß-Gerau unterstützt die Umsetzung dieses Anspruchs, indem er gemeinsam mit den Schulen verlässliche Strukturen schafft und die Qualität der Angebote sichert.
Das Wichtigste auf einen Blick
Ab wann gilt der Anspruch?
Ab dem Schuljahr 2026/27 für Grundschulkinder.
Was bedeutet das für Eltern?
Ein verlässliches Angebot im schulischen Ganztag und mehr Planungssicherheit im Familienalltag.
An wen wende ich mich?
Für konkrete Fragen und Anmeldungen ist die jeweilige Schule Ihres Kindes die richtige Anlaufstelle.
Haben Sie noch Fragen?
Schreiben Sie uns!
GANZTAG –
GANZ DU!